Beschichtungen nach §19 I WHG
Die Beschichtung von Wand- und Bodenflächen dient zur Abdichtung von Auffangwannen, Produktions- und Lagerräumen aus Beton und Stahlbeton sowie von Estrichflächen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten gemäß § 19 I Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Ebenso werden die Verfugungsarbeiten mit geprüften Materialien nach KIWA-NORM an flüssigkeitsdichten Fahrbahnen und Lagerflächen ausgeführt. Diese Spezialleistungen dürfen nur von Fachbetrieben im Sinne des § 19 I des Wasserhaushaltsschutzgesetzes ausgeführt werden. Wir als TÜV-Zertifizierter Fachbetrieb für Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdeten und brennbaren Flüssigkeiten sind mit einem Höchstmaß an Qualität und zukunftsorientierten Technologien verantwortlich dass der Umweltschutz sowie das Recycling in unserem Unternehmen angewendet wird. |
||
Anwendungsbereiche:
Mineralölindustrie
|
||